Informationen zu den Aufbauhöhen der Messestände
Maximale Aufbauhöhe der Hallen
4.3 Aufbauhöhe
Die maximale Bau- und Werbehöhe aller Standbauten (inkl. Schilder, Transparente und sonstiger Werbe- und Bauträger) ist für jede Halle separat festgesetzt, soweit ggf. vorhandene feste Einbauten in den Hallen dies im Einzelfall zulassen. Eine Überschreitung der maximalen Bau- und Werbehöhe jeglicher Art (Beleuchtung, Blenden und jegliche Standbauten) müssen ausdrücklich durch Antrag bei der Koelnmesse bis spätestens sechs Wochen vor Aufbaubeginn freigegeben werden. Standrückwände sind neutral zu gestalten.
Bitte beachten Sie folgende lichte Bauhöhen:
- Halle 4.2: 5,00 m
- Halle 5.2: 5,00 m
- Halle 6: 8,00 m
- Halle 7: 8,00 m
- Halle 8: 8,00 m
- Halle 9: 8,00 m
- Halle 10.1: 5,00 m
- Halle 10.2: 5,00 m
Die maximale Bau- und Werbehöhe aller Standbauten in Passagen und Boulevardbereichen beträgt 3,00 m.